Für wen wird eine barrierefreie Website Pflicht?

Ab dem 30. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Einrichtungen und Unternehmen zur Barrierefreiheit im Web. Wer genau betroffen ist, haben wir hier aufgelistet. Unsere Empfehlung: Unabhängig von der rechtlichen Pflicht, sollten Unternehmen ihre Websites so barrierefrei wie möglich gestalten. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein sowie ein Bekenntnis zur Inklusion und kann auch Ihr Suchmaschinen-Ranking verbessern. 

1. Öffentliche Einrichtungen

Für öffentliche Einrichtungen besteht bereits seit Jahren die Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Mit dem BFSG bleiben sie zur Einhaltung aktueller Standards verpflichtet und müssen weiterhin sicherstellen, dass ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich sind. 

2. Unternehmen mit Produkten die unter das BFSG fallen 

Unternehmen, die bestimmte Produkte anbieten, wie Computer, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, E-Book-Reader, Automaten (z.B. Geldautomaten) und Router, sind ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für alle Websites, die solche Produkte anbieten oder vertreiben. 

3. Unternehmen mit bestimmten Dienstleistungen 

Barrierefreiheit ist auch bei bestimmten Dienstleistungen erforderlich. Dazu zählen u.a. Telefon- und Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen, der elektronische Geschäftsverkehr, Personenbeförderungsdienste und E-Books. Unternehmen, die diese Services anbieten, müssen ihre Websites zugänglich gestalten. 

4. Unternehmen mit über 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 2 Millionen Euro 

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro sind ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet.  

Ausnahmen 

Kleinunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeitende haben und deren Umsatz unter 2 Millionen Euro liegt, sind von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen. Reine B2B-Websites, die sich nur an Geschäftskunden richten, sind ebenfalls nicht verpflichtet. 

Fazit 

Auch wenn nicht jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, barrierefrei zu sein, empfehlen wir jedem, seine Website zugänglich zu gestalten. Barrierefreiheit stärkt das Image, zeigt gesellschaftliche Verantwortung und spricht eine breitere Zielgruppe an – ein wertvoller Schritt in eine inklusive und zukunftsorientierte Online-Welt. 

Mehr zu den Vorteilen finden Sie aber auch in unserem Blog Beitrag “Wer profitiert von einer barrierefreien Website?

Vertiefende Informationen

Auf unserer Landingpage finden Sie vertiefende Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Internet.

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